Studentenversicherung: Diese Versicherungen brauchen Studenten

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Versicherung - geschrieben auf einem Ordner, auf einem Schreibtisch mit Geldrechner
Inhaltsverzeichnis
  1. Studentenversicherung: Diese Versicherungen brauchen Studenten
  2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind Pflichtversicherungen
  3. Eine Privathaftpflicht ist unverzichtbar
  4. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden
  5. Gesetzliche Unfallversicherung ist oft nicht ausreichend
  6. Kein Muss, aber empfehlenswert: Die Auslandsreisekrankenversicherung
  7. Welche Versicherungen sind verzichtbar?
Angehende Studierende, die kurz vor der Aufnahme des Studiums stehen und in die eigenen vier Wände ziehen, müssen sich zwangsläufig auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Das Angebot an möglichen Versicherungsoptionen ist groß und für viele auf den ersten Blick undurchsichtig. Gleich vorab: Nicht jede Versicherung, die in den umfangreichen Ratgebern als unerlässlich beworben wird, macht für jeden Studierenden Sinn. Wichtig ist das individuelle Anpassen der Versicherungsprodukte auf den eigenen Bedarf. Erhalten Sie im Folgenden einen Überblick, an welchen Versicherungen Studierende keinesfalls sparen sollten, welche Versicherungen laut diesem Ratgeber für Studentenversicherungen als sinnvoll bewertet werden und auf welche Versicherungsprodukte Studierende ggf. verzichten können, um den Geldbeutel zu schonen.


Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind Pflichtversicherungen


Je nach Alter können Studierende noch über die Familienversicherung ihrer Eltern abgesichert werden. Dies gilt insbesondere für Studierende bis zum 25. Lebensjahr. Nach der Vollendung des 25. Lebensjahr ist die Selbstversicherung unumgänglich. Studierende können aber zunächst von speziellen Versicherungskonditionen profitieren. Dies trifft dann zu, wenn der Student bzw. die Studentin Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG erhält. Einige Versicherer legen für die studentische Krankenversicherung allerdings eine Altersgrenze bzw. eine maximale Semesteranzahl fest.

Für die Berechnung der maximal zulässigen Hochschulsemester für die studentische Krankenversicherung zählen in der Regel alle bereits absolvierten Hochschulsemester und nicht – wie oft angenommen – das aktuelle Fachsemester. Sind die Bedingungen für den studentischen Krankenversicherungsschutz nicht mehr erfüllt, bleibt nur die Option der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Leider ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zugleich auch mit einer spürbaren Beitragserhöhung verbunden.

Private Krankenversicherungen bieten für Studierende auf den ersten Blick attraktive Konditionen. Doch Vorsicht: Das Leistungsportfolio ist für die studentischen Versicherungsnehmer oft eingeschränkt. Was viele Studierende nicht wissen: Haben sie die gesetzliche Versicherung einmal verlassen, gestaltet sich ein Wiedereintritt in einer späteren Lebensphase oft schwierig und ist mit deutlichen schlechteren Konditionen verbunden. Studierende sollten die Wahl der Krankenversicherung gut abwägen, da diese zumindest doch für den gesamten Zeitraum des Studiums abgeschlossen wird.

Wichtig: Beim Eintritt in die private Krankenversicherung sollten Studierende separat prüfen, inwiefern auch die obligatorische Pflegeversicherung bereits in den Versicherungsprodukten integriert ist. Wird die Sicherung der Pflegeversicherungsleistungen versäumt, kann die entstehende Versicherungslücke in späteren Lebensphasen zu Problemen führen. Bei kurzfristigem Versäumnis ist ggf. noch eine Gegenregulation durch eine kurzfristige Nachversicherung auf Kulanz der Versicherer möglich.

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Eine Privathaftpflicht ist unverzichtbar


Obgleich die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung darstellt, handelt es sich bei dieser Versicherung um eine von der Art, die in höchstem Maße ratsam und empfehlenswert ist. Die Privathaftpflicht reguliert Schäden am Eigentum Dritter. Inbegriffen sind in den Versicherungsleistungen ferner Personen- und Vermögensschäden.

Besonders Lehramtsstudierenden wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ans Herz gelegt. Ereignet sich in den zahlreichen Praxisphasen des Studiums ein Personenschaden, der auf einen Fehler des Studierenden zurückzuführen ist, besteht zunächst grundsätzlicher Versicherungsschutz durch den Schulträger bzw. universitärer Versicherungsschutz. Schadensfälle können aber geprüft werden – Schadensersatzansprüche sind also nicht ausgeschlossen.

Für die Studierenden vieler Fächer macht es Sinn, schon zu einem frühen Zeitpunkt zu prüfen, ob die Integration einer Diensthaftpflicht in den bestehenden privaten Haftpflichtversicherungsschutz Sinn macht. Spätestens in den Ausbildungsphasen, die auf das zweite Staatsexamen (Juristen, Pädagogen) vorbereiten, wird die Diensthaftpflicht dann zu einer unverzichtbaren Versicherung.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden


Berufsunfähig kann jeder werden, der einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Auch wenn Studierende noch nicht in ihrem finalen Zielberuf tätig sind, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in studentischen Zeiten erwägenswert.

Der GrundJe geringer das Eintrittsalter der Studierenden, desto günstiger die Versicherungskonditionen.

Viele Studierende können durch die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch diejenigen Szenarien mitversichern, die bereits während der Ausbildung dazu führen, dass der Zielberuf nicht mehr angestrebt werden kann. Dies ist beispielsweise bei Sportstudenten der Fall, die eine praktische Berufsausrichtung anstreben: Ereignet sich schon zur Zeit des Studiums ein Sportunfall, ist das Szenario, dass der spätere Beruf aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr angestrebt werden kann, nicht auszuschließen.

WichtigSteht für die Studierende ein Berufsfeld in Aussicht, das risikobehaftet ist, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung gewählt werden, die eine Meldepflicht im Falle eines späteren Berufswechsels aussetzt.


Gesetzliche Unfallversicherung ist oft nicht ausreichend


Wie auch bei Schülern auf dem Schulweg, so gilt auch für Studierende: Der Weg von und zur Universität ist durch den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert. Ereignet sich ein Unfall jedoch in der Freizeit, verweigert die gesetzliche Unfallversicherung ggf. die Leistungen.

Diese Versicherungslücke schließt die private Unfallversicherung zuverlässig. Eine private Unfallversicherung ist für Studenten zu sehr günstigen Konditionen abzuschließen, da die studentischen Versicherer die klassischen studentischen Tätigkeiten als geringes Risiko einstufen. Nach dem Studium gilt es bei den Absolventen zu prüfen, ob die neue berufliche Tätigkeit aufgrund einer Gefahrenerhöhung nachmeldepflichtig ist. Hierdurch können die Beiträge dann steigen.


Kein Muss, aber empfehlenswert: Die Auslandsreisekrankenversicherung


Studieren und Reisen – für viele Studierende geht dies Hand in Hand. Das Sozialabkommen sorgt dafür, dass Studierende im EU-Ausland grundsätzlich durch den nationalen Versicherungsschutz abgesichert sind. Insbesondere in den südlichen Ländern ist der Anteil der gut ausgestatteten privaten Kliniken aber groß. Wer im Krankheitsfall von den gehobenen Leistungen der privaten Kliniken profitieren möchte, der ist gut beraten, eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Wer nicht nur einen Urlaub in den Semesterferien plant, sondern ein Auslandssemester anstrebt, der sollte etwas genauer hinschauen: Innerhalb der Versicherungstarife der Auslandskrankenversicherungen wird nach Aufenthaltsort und Aufenthaltsdauer unterschieden. So leisten viele Versicherer einen entsprechenden Versicherungsschutz nur für die maximale Aufenthaltsdauer von 6 Wochen am Stück bis zu 90 Tagen im Jahr. Studierende sollten sich an einen Versicherer wenden, der spezielle Versicherungsprodukte für Studierende im Auslandssemester anbietet.


Welche Versicherungen sind verzichtbar?


Auf einige Versicherungen, die als ratsam beworben werden, kann während der Zeit des Studiums verzichtet werden. Zu diesen gehört die Hausratversicherung: In den meisten Studentenwohnungen befindet sich kein hochwertiges Inventar, das eines besonderen Versicherungsschutzes bedarf. Schäden, die an Leitungen und Rohren entstehen, wie z.B. ein Wasserschaden, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung des Vermieters versichert.

Ebenfalls verzichtbar ist die Rechtsschutzversicherung, die zwar als grundsätzlich sinnvoll bewertet wird, aufgrund der verhältnismäßig hohen Beiträge für viele Studierende aber nicht in Frage kommt. Allerdings muss hier jeder Studierende für sich selbst eine Risikoeinschätzung vornehmen. Wie hoch wird das Risiko eingeschätzt, während der nächsten Jahre in einem Rechtsstreit verwickelt zu sein? Gerade im Verkehr kann ein solcher Fall schneller auftreten als einem lieb ist. Gut, wer für diesen Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Auch für andere Rechtsbereiche kann ein Rechtsschutz sinnvoll sein. Trotzdem hat die Vergangenheit gezeigt, dass Studenten seltener in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind. Daher ist für die Mehrheit der Studierenden eine Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt notwendig.

Selbiges gilt für die Krankenzusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufstockt: Für junge Studierende rechnet sich der Mehrwert in der Mehrzahl der Fälle nicht.

Sparen können Studierende auch bei den Kaskoversicherungstarifen der KfZ-Versicherung: Während die KfZ-Haftpflicht unumgänglich ist, macht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung aufgrund der höheren Beiträge nur für hoch- und neuwertige Fahrzeuge Sinn.